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Gewalt & Bedrohungen am Arbeitsplatz 2026/2027 – Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan & Sicherheitsroutinen Word/PDF

Gewalt & Bedrohungen am Arbeitsplatz 2026/2027 – Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan & Sicherheitsroutinen Word/PDF

Dateiformat
DOCX, PDF
Dokumentensprache
Schwedisch
Anzahl der Dateien
6

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Über die Dokumentvorlage

Gewalt & Bedrohungen am Arbeitsplatz 2026/2027 – Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan & Sicherheitsroutinen

Dies ist ein vollständiges Arbeitsumfeld-Paket für Arbeitgeber, die Gewalt oder Drohungen am Arbeitsplatz vorbeugen, bewerten und bewältigen müssen. Das Paket ist für Unternehmen konzipiert, in denen Mitarbeiter auf Kunden, Patienten, Nutzer, Schüler, Klienten, die Öffentlichkeit oder andere Personen in Situationen treffen, in denen Konflikte, Bedrohungen, Belästigungen oder Gewalt entstehen können.

Das Vorlagenpaket wurde am 4. Oktober 2026 rechtlich geprüft, insbesondere im Hinblick auf AFS 2023:2 Kap. 5 über Gewalt und Drohungen, AFS 2023:12 über die Gestaltung von Arbeitsplätzen, AFS 2023:1 über systematisches Arbeitsumfeldmanagement sowie das schwedische Arbeitsschutzgesetz (Arbetsmiljölagen).

Lieferung: 6 separate Dokumente sowohl in Word (DOCX) als auch in PDF – insgesamt 12 Dateien und 11 A4-Seiten pro Formatserie.

Das ist enthalten

  • Gefährdungsbeurteilung – Gewalt & Bedrohung 2026/2027 – 2 Seiten.
  • Sicherheitsroutine – Gewalt & Bedrohung – 2 Seiten.
  • Alarm- & Eskalationsplan – 2 Seiten.
  • Start-Checkliste – Risikobesuch / Kundenkontakt – 1 Seite.
  • Krisenunterstützung & Plan für die Zeit nach einem Vorfall – 2 Seiten.
  • Detaillierte Benutzeranleitung – 2 Seiten.

AFS 2023:2 gilt für alle Tätigkeiten, bei denen ein Risiko bestehen kann

Die Regeln über Gewalt und Drohungen gelten für Tätigkeiten, bei denen das Risiko von Gewalt oder Bedrohungen bestehen kann, unabhängig davon, wie die Bedrohung übermittelt wird. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur physische Treffen bewerten muss. Auch Drohungen per Telefon, E-Mail, Internet und sozialen Medien können einbezogen sein.

Der Arbeitgeber muss das Risiko präventiv minimieren

AFS 2023:2 verlangt, dass der Arbeitgeber die Arbeit so organisiert, dass das Risiko von Gewalt und Bedrohungen so weit wie möglich verhindert wird. Der Arbeitgeber muss zudem über spezielle Sicherheitsroutinen für Arbeiten verfügen, bei denen ein solches Risiko besteht, und die Routinen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie aktuell sind.

Das Paket ist daher als vollständiger Arbeitsablauf aufgebaut – nicht nur als einfaches Formular zur Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung der tatsächlichen Arbeitssituation

Die Gefährdungsbeurteilung hilft dem Unternehmen dabei, unter anderem Folgendes zu erfassen:

  • frühere Drohungen, Gewalt, Belästigungen und Beinahe-Vorfälle,
  • Arbeit mit Geld, Medikamenten, Forderungen, Abweisungen oder behördliche Tätigkeiten,
  • Kontakte zu Kunden, Patienten, Nutzern oder Klienten,
  • Arbeit zu späten Zeiten, nachts oder an abgelegenen Orten,
  • Hausbesuche und Arbeit in den Räumlichkeiten Dritter,
  • digitale Bedrohungen und Belästigungen,
  • Alleinarbeit,
  • physisches Umfeld und Fluchtwege,
  • Möglichkeiten, schnell Hilfe zu erhalten,
  • Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz des Mitarbeiters.

Erhebliches Risiko – Alleinarbeit ist verboten

Wenn eine Arbeitsaufgabe ein erhebliches Risiko für Gewalt oder Drohungen mit sich bringt, darf der Arbeitgeber gemäß AFS 2023:2 nicht zulassen, dass der Mitarbeiter diese Aufgabe als Alleinarbeit ausführt.

Die Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung enthält daher eine klare Stopp-Regel. Ein Personen-Notalarm oder ein Mobiltelefon machen eine solche Alleinarbeit nicht automatisch zulässig.

Wie wird beurteilt, ob das Risiko erheblich ist?

Die Beurteilung muss auf der Grundlage der konkreten Situation erfolgen. Relevante Faktoren können zum Beispiel sein:

  • ausgesprochene oder versteckte Drohungen,
  • frühere Vorfälle oder Erfahrungen aus ähnlichen Situationen,
  • Zeitpunkt und Ort,
  • Art der Arbeitsaufgabe,
  • physische Bedingungen am Arbeitsplatz,
  • Wissen und Kompetenz des Mitarbeiters.

Sicherheitsroutinen, die dem Personal tatsächlich bekannt sind

Die separate Sicherheitsroutine gibt dem Arbeitgeber eine Struktur für das Vorgehen vor, während und nach einer bedrohlichen Situation. Sie deckt unter anderem ab:

  • Personalbesetzung und Alleinarbeit,
  • Informationsweitergabe über bekannte Risiken,
  • Fluchtweg und die Möglichkeit, sich in Sicherheit zu bringen,
  • wann der Alarm zu nutzen ist,
  • wie der Mitarbeiter agieren soll, wenn die Situation eskaliert,
  • Unterstützung und Supervision,
  • Berichterstattung und Nachbereitung nach dem Vorfall.

Besondere Unterstützung und Supervision

Bei Arbeiten, bei denen ein Risiko für wiederkehrende Gewalt oder Drohungen besteht, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter besondere Unterstützung und Supervision erhält.

Je nach Betrieb kann dies beispielsweise regelmäßige Unterstützung durch den Vorgesetzten, Supervision, Schulungen im Umgang mit Kunden, betriebsärztliche Betreuung oder andere Unterstützungsmaßnahmen bedeuten.

Alarm – mehr als nur ein Knopf

Wenn ein Alarm für die Sicherheit erforderlich ist, muss gemäß AFS 2023:2 eine funktionierende Kette vorhanden sein. Der Arbeitgeber muss unter anderem sicherstellen, dass:

  • Alarme dort verfügbar sind, wo sie benötigt werden,
  • festgelegt ist, wer den Alarm empfängt,
  • der Empfänger weiß, was zu tun ist,
  • Sicherheitsroutinen und Maßnahmen bei Alarm regelmäßig geübt werden,
  • die Alarmtechnik kontrolliert und gewartet wird.

Separater Alarm- & Eskalationsplan

Der Alarmplan des Pakets dokumentiert:

  • fest installierte Alarme, Personenalarme, Überfallalarme, Telefon, App oder Funk,
  • primäre und sekundäre Empfänger,
  • maximale Reaktionszeit,
  • Eskalationsstufen, wenn kein Kontakt möglich ist oder das Risiko fortbesteht,
  • wann die 112 (Notruf) zu kontaktieren ist,
  • Ortsinformationen für Polizei/Rettungsdienst,
  • Codewörter und diskrete Signale, sofern das Unternehmen solche verwendet,
  • Übung und Kontrolle der Alarmkette.

Start-Checkliste für Risikobesuche und Kundenkontakt

Das Risikobild kann sich schnell ändern. Daher ist eine kompakte einseitige Checkliste enthalten, zum Beispiel für:

  • Hausbesuche,
  • Treffen mit bekanntem oder möglichem Bedrohungspotenzial,
  • Behörden- und Klientenkontakte,
  • Kundenbesuche,
  • Arbeit an abgelegenen Orten.

Die Checkliste prüft unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Besetzung, Fluchtweg, Alarm, Check-in, Stopp-Kriterien und die Möglichkeit, den genauen Standort an die 112 zu übermitteln.

Physische Gestaltung des Arbeitsplatzes

AFS 2023:12 fordert, dass Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass das Risiko von Gewalt und Bedrohungen so weit wie möglich verhindert wird.

Dies kann unter anderem bedeuten, dass das Unternehmen Folgendes bewerten muss:

  • Möglichkeit zum Rückzug oder eine Sicherheitszone,
  • Übersicht über den Raum,
  • Eingänge und Zugangskontrolle,
  • Möglichkeit, den Bereich außerhalb zu sehen, bevor die Tür geöffnet wird,
  • versteckte Räume und unnötige Risiken durch Gedränge,
  • Platzierung von Personal und Besuchern.

Wenn Gewalt oder Drohungen eingetreten sind

Der Arbeitgeber muss gemäß AFS 2023:2 Beinahe-Vorfälle und Ereignisse, bei denen Gewalt oder Drohungen vorgekommen sind, untersuchen und dokumentieren.

Die Nachbereitung sollte unter anderem klären:

  • was zu dem Vorfall geführt hat,
  • wie der Ablauf des Vorfalls war,
  • ob die Routinen funktioniert haben,
  • ob der Alarm funktioniert hat,
  • welche physischen oder psychischen Folgen entstanden sind,
  • welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Wiederholung zu verhindern.

Krisenunterstützung & Plan für die Zeit nach einem Vorfall

Das Paket enthält ein separates Dokument, das Vorgesetzte und Unternehmen bei der Planung unterstützt:

  • akute Pflege und Erste Hilfe,
  • frühe Krisenunterstützung,
  • betriebsärztliche Betreuung,
  • Anpassung von Arbeit oder Dienstplan,
  • praktische Unterstützung bei Behördenkontakten,
  • Nachbesprechungen,
  • Rückkehr zur regulären Arbeit,
  • fortlaufende Sicherheitsmaßnahmen.

Schwerwiegende Vorfälle und Meldepflicht bei Behörden

Schwerere Personenschäden, Todesfälle, Schäden, die mehrere Mitarbeiter gleichzeitig betroffen haben, oder Beinahe-Vorfälle, die eine ernsthafte Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellten, können die Pflicht zur unverzüglichen Meldung an die schwedische Arbeitsschutzbehörde (Arbetsmiljöverket) nach sich ziehen.

Der Plan für die Zeit nach einem Vorfall enthält daher einen Kontrollpunkt für diese Beurteilung, ersetzt jedoch nicht die offizielle Meldung bei der Behörde.

Ergänzt den Beinahe-Unfallbericht des Mallbutiken

Dieses Produkt konzentriert sich primär auf die Präventionsarbeit gegen Gewalt und Bedrohungen. Für eine vollständige Untersuchung nach einem Unfall oder einem schwerwiegenden Beinahe-Vorfall kann es mit dem separaten Produkt des Mallbutiken, Beinahe-Unfallbericht / Arbeitsunfall 2026/2027, kombiniert werden.

Erste Hilfe und Krisenunterstützung

AFS 2023:2 enthält auch Regeln zu Erster Hilfe und Krisenunterstützung. Die Bereitschaft muss an die Art, den Umfang und die besonderen Risiken des Betriebs angepasst werden.

Bei Tätigkeiten mit Gewalt- und Bedrohungsrisiko sollte der Arbeitgeber daher bereits im Voraus geplant haben, wie betroffene Mitarbeiter schnell Hilfe und Unterstützung erhalten.

Für welche Betriebe ist das Paket geeignet?

Die Vorlagen können für viele Arten von Betrieben angepasst werden, beispielsweise:

  • Pflege und Betreuung,
  • Sozialdienste und behördliche Tätigkeiten,
  • Schulen und Bildungseinrichtungen,
  • Einzelhandel,
  • Empfang, Hotels und Service,
  • Bewachung und Sicherheit,
  • Transport und öffentlicher Nahverkehr,
  • Immobilien- und Bereitschaftsdienste,
  • Kundenservice und Callcenter,
  • Außendienst und Hausbesuche.

Empfohlener Arbeitsablauf

  1. Risikosituationen gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern und Sicherheitsbeauftragten erfassen.
  2. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und Präventivmaßnahmen beschließen.
  3. Sicherheitsroutinen festlegen und definieren, wann Alleinarbeit nicht zulässig ist.
  4. Alarm- und Eskalationsplan erstellen, wo Alarme benötigt werden.
  5. Betroffene Mitarbeiter schulen und informieren.
  6. Alarme und Sicherheitsroutinen regelmäßig üben.
  7. Die Start-Checkliste bei besonders risikoreichen Besuchen oder Kontakten nutzen.
  8. Nach einem Vorfall: Unterstützung sicherstellen, dokumentieren, untersuchen und Gefährdungsbeurteilung aktualisieren.
  9. Nachverfolgen, ob die Maßnahmen tatsächlich funktionieren.

Rechtlich geprüft für 2026/2027

Die Dokumente wurden am 4. Oktober 2026 auf der Grundlage von unter anderem Folgendem geprüft:

  • Arbeitsumfeldgesetz (1977:1160), primär Kap. 3 §§ 2 und 2 a.
  • AFS 2023:2 Kap. 5 – Gewalt und Drohungen.
  • AFS 2023:2 Kap. 4 – Erste Hilfe und Krisenunterstützung.
  • AFS 2023:2 Kap. 6 – Alleinarbeit.
  • AFS 2023:12 Kap. 6 – Gestaltung des Arbeitsplatzes und Schutz vor Gewalt/Bedrohung.
  • AFS 2023:1 – systematisches Arbeitsumfeldmanagement und schriftliche Gefährdungsbeurteilung.

Format und Lieferung

  • 6 Dokumente.
  • 12 Dateien insgesamt.
  • Word (DOCX) + PDF.
  • 11 A4-Seiten pro Formatserie.
  • Digitales Produkt – keine physische Ware wird versandt.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Arbeitgeber eine spezielle Routine für Gewalt und Bedrohungen haben?
Ja, wenn die Arbeit ein solches Risiko mit sich bringen kann, muss der Arbeitgeber spezielle Sicherheitsroutinen haben und diese aktuell halten.

Darf ein Mitarbeiter allein arbeiten, wenn ein Personen-Notalarm vorhanden ist?
Nicht, wenn die Arbeitsaufgabe ein erhebliches Risiko für Gewalt oder Bedrohungen beinhaltet. In diesem Fall darf die Arbeitsaufgabe nicht als Alleinarbeit ausgeführt werden.

Muss der Alarm geübt werden?
Ja. Dort, wo Alarme benötigt werden, müssen die Mitarbeiter regelmäßig Sicherheitsroutinen und Maßnahmen bei Alarm üben.

Gelten die Regeln auch für Drohungen per Telefon oder Internet?
Ja. AFS 2023:2 umfasst Drohungen, unabhängig davon, wie sie übermittelt werden.

Müssen Ereignisse dokumentiert werden?
Der Arbeitgeber muss Beinahe-Vorfälle und Ereignisse, bei denen Gewalt oder Drohungen vorgekommen sind, untersuchen und dokumentieren.

Sind Gefährdungsbeurteilung und Alarmplan enthalten?
Ja. Beide sind zusammen mit Sicherheitsroutine, Start-Checkliste, Nachfolgeplan und Benutzeranleitung enthalten.

Wichtig

Die Vorlagen sind allgemeine Grundlagen für das Arbeitsumfeld. Sie müssen an das tatsächliche Bedrohungspotenzial, die Personalbesetzung, die physische Umgebung, die Alarmanorganisation und die Voraussetzungen der betroffenen Mitarbeiter angepasst werden. Wenn der Organisation die eigene ausreichende Kompetenz fehlt, sollte betriebsärztliche Hilfe oder andere fachkundige Unterstützung in Anspruch genommen werden.