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Alleinarbeit 2026/2027 – Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan & Sicherheitsverfahren Word/PDF

Alleinarbeit 2026/2027 – Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan & Sicherheitsverfahren Word/PDF

Dateiformat
DOCX, PDF
Dokumentensprache
Schwedisch
Anzahl der Dateien
5

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Über die Dokumentvorlage

Alleinarbeit 2026/2027 – Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan & Sicherheitsroutinen

Dies ist ein vollständiges Dokumentenpaket für Arbeitgeber, die Alleinarbeit gemäß dem schwedischen Arbeitsschutzrecht planen, beurteilen und organisieren müssen. Das Paket ist sowohl für physisch isolierte Arbeit als auch für Situationen konzipiert, in denen andere Personen zwar in der Nähe sind, der Arbeitnehmer in einer kritischen Situation jedoch nicht sicher Hilfe erhalten kann.

Das Vorlagenpaket wurde am 4. Oktober 2026 rechtlich geprüft in Bezug auf AFS 2023:2, AFS 2023:1 und das schwedische Arbeitsschutzgesetz (Arbetsmiljölagen). Es enthält sowohl die grundlegende schriftliche Gefährdungsbeurteilung als auch die praktischen Routinen für Alarme, Check-ins, schnelle Hilfe, Abbruchkriterien und Nachbereitung.

Lieferung: 5 separate Dokumente in Word (DOCX) und PDF – insgesamt 10 Dateien und 11 A4-Seiten pro Formatserie.

Das ist enthalten

  • Gefährdungsbeurteilung – Alleinarbeit 2026/2027 – 4 Seiten.
  • Alarm- & Kontaktplan – Alleinarbeit – 2 Seiten.
  • Routine & Sicherheitsanweisung – Alleinarbeit – 2 Seiten.
  • Start-Checkliste – Alleinarbeit – 1 Seite.
  • Detaillierte Benutzeranleitung – 2 Seiten.

Was gilt als Alleinarbeit?

AFS 2023:2 Kap. 6 umfasst Alleinarbeit, wenn ein Arbeitnehmer:

  • physisch isoliert ist und Telefon, Funk oder andere technische Kommunikationsmittel benötigt, um Kontakt zu anderen Menschen aufzunehmen, oder
  • zwar Personen in der Nähe hat, aber nicht sicher sein kann, in einer kritischen Situation Hilfe zu erhalten.

Das bedeutet, dass es bei der Alleinarbeit nicht nur darum geht, alleine in einem Gebäude zu sein. Auch Arbeiten beim Kunden, in Fahrzeugen, in Nachtschichten, an abgelegenen Orten oder in Bereichen des Betriebs, in denen schnelle Hilfe nicht garantiert werden kann, können betroffen sein.

Schriftliche Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber das besondere Risiko für Gesundheitsschäden und Unfälle berücksichtigt, das sich aus der Ausführung von Alleinarbeit ergeben kann. Gemäß AFS 2023:1 müssen Gefährdungsbeurteilungen zudem immer schriftlich dokumentiert werden und aufzeigen, welche Risiken bestehen und ob diese schwerwiegend sind.

Die Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung enthält daher unter anderem:

  • Arbeitsaufgabe, Ort und Zeitraum,
  • Art der physischen oder sozialen Isolierung,
  • Risiko für Unfälle und körperliche Verletzungen,
  • Gewalt und Drohungen,
  • psychische Belastung und lang anhaltende Isolation,
  • Arbeitszeit, Nachtarbeit und Erholung,
  • Kommunikation und Mobilfunkabdeckung,
  • Rettungs- und Einsatzzeiten,
  • Kompetenz und Einführung,
  • individuelle physische und psychische Voraussetzungen.

Risiko von Gewalt oder Drohungen – Alleinarbeit kann verboten sein

Wenn eine Arbeitsaufgabe ein erhebliches Risiko für Gewalt oder Androhung von Gewalt mit sich bringt, darf der Arbeitgeber gemäß AFS 2023:2 den Arbeitnehmer diese Aufgabe nicht als Alleinarbeit ausführen lassen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss auf der Grundlage der tatsächlichen Situation erfolgen. Beispiele für Faktoren sind frühere Drohungen oder Vorfälle, Arbeitszeit, die Umgebung am Ort, frühere Kontakte mit der Person oder Gruppe sowie das Wissen und die Kompetenz des Arbeitnehmers.

Die Vorlage enthält daher eine klare Stopp-Regel, damit dieses Risiko nicht mit Situationen verwechselt wird, in denen ein Alarm allein als ausreichend angesehen würde.

Erhebliches Risiko für körperliche Verletzungen

Wenn die Alleinarbeit ein erhebliches Risiko für körperliche Verletzungen durch Unfälle beinhaltet, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer in einer Notsituation schnelle Hilfe erhalten kann.

Dies kann je nach Risikoprofil beispielsweise Folgendes erfordern:

  • Kommunikationsausrüstung,
  • Personenalarm oder Sturzsensor,
  • wiederkehrender Kontakt oder Check-in,
  • regelmäßige Besuche durch eine andere Person,
  • nahegelegene Bereitschaft,
  • spezieller Rettungsplan.

Wenn keine angemessene Sicherheit gewährleistet werden kann, darf die Arbeit gemäß den Vorschriften nicht als Alleinarbeit ausgeführt werden.

Alarm- & Kontaktplan

Ein separater Alarmplan ist enthalten, um die Gefährdungsbeurteilung in eine konkrete Arbeitsweise zu übersetzen. Er enthält Felder für:

  • primäre Kontaktperson und Reservekontakt,
  • Telefon, Funk oder anderen Kanal,
  • ersten und wiederkehrenden Check-in,
  • letzten Check-in / Checkout,
  • Personenalarm, Überfallalarm oder Sturzsensor,
  • Eskalationsstufen bei ausgebliebenem Kontakt,
  • wann 112 (Notruf) zu kontaktieren ist,
  • genaue Adresse, Position oder GPS-Daten,
  • Zugang für Rettungsdienst/Notfallrettung,
  • Test und Übung der Alarmroutine.

Ein Alarm muss eine funktionierende Kette haben

Die Technik allein reicht nicht aus. Die Alarmkette muss in der Praxis funktionieren. Der Arbeitgeber muss wissen, wer Alarme entgegennimmt, was der Empfänger tun soll, wie schnell jemand den Arbeitnehmer erreichen kann und was passiert, wenn der erste Kommunikationsweg ausfällt.

Bei Arbeiten mit Risiko von Gewalt oder Drohungen stellt AFS 2023:2 zudem besondere Anforderungen unter anderem an Alarme, Empfangsroutinen, Übungen und die Überprüfung der Ausrüstung.

Starke psychische Belastung

Wenn Alleinarbeit eine starke psychische Belastung bedeutet, soll der Arbeitgeber darauf hinwirken, dass der Arbeitnehmer direkten Kontakt zu Arbeitskollegen oder anderen Menschen erhalten kann.

Bei langfristiger Alleinarbeit kann es sinnvoll sein, die Isolation zu durchbrechen durch:

  • Arbeitswechsel,
  • geplante Pausen oder Unterbrechungen,
  • Kontakt zu Kollegen oder zur Arbeitsleitung,
  • andere Organisation, die die soziale Isolation verringert.

Routine & Sicherheitsanweisung

Die separate Sicherheitsroutine gibt dem Arbeitgeber eine fertige Struktur an die Hand, was vor, während und nach der Alleinarbeit zu gelten hat.

Sie enthält unter anderem:

  • welche Arbeitsaufgaben betroffen sind,
  • welche Arbeitsaufgaben niemals allein ausgeführt werden dürfen,
  • Kompetenz- und Einführungsanforderungen,
  • Anforderungen an Alarm und Check-in,
  • Überprüfung der Ausrüstung und des Arbeitsplatzes,
  • Abbruchkriterien,
  • Eskalation bei ausbleibendem Kontakt,
  • Meldung von Abweichungen und Beinahe-Unfällen.

Start-Checkliste vor jeder Schicht oder jedem Auftrag

Das Risikoprofil kann sich von Tag zu Tag ändern. Deshalb ist eine kompakte Ein-Seiten-Checkliste enthalten, die vor jeder Einzelschicht oder jedem Auftrag verwendet werden kann.

Sie überprüft beispielsweise:

  • ob die grundlegende Gefährdungsbeurteilung noch gültig ist,
  • ob keine neuen Drohungen oder andere Risiken aufgetreten sind,
  • ob Alarm, Funk oder Telefon funktionieren,
  • ob Kontaktpersonen tatsächlich verfügbar sind,
  • ob schnelle Hilfe organisiert werden kann,
  • ob Erste Hilfe und Rettungswege bekannt sind,
  • ob der Arbeitnehmer die Abbruchkriterien kennt.

Erste Hilfe und Krisenunterstützung

AFS 2023:2 verlangt, dass der Arbeitgeber über die Bereitschaft und Routinen für Erste Hilfe und Krisenunterstützung verfügt, die je nach Art, Umfang und besonderen Risiken des Betriebs erforderlich sind.

Bei Alleinarbeit muss der Arbeitgeber besonders darauf achten:

  • wie eine verletzte oder kranke Person entdeckt wird,
  • Entfernung und Einsatzzeit bis zur medizinischen Versorgung,
  • ob Rettungskräfte den Ort finden und erreichen können,
  • ob während der Arbeitszeit tatsächlich genügend Personen mit Erste-Hilfe-Kompetenz verfügbar sind.

Arbeitsschutzbeauftragte

Wenn der Arbeitgeber eine solche Alleinarbeit anordnet, die eine starke psychische Belastung oder ein erhebliches Risiko für körperliche Verletzungen gemäß AFS 2023:2 Kap. 6 §§ 5–6 bedeutet, muss der Arbeitsschutzbeauftragte benachrichtigt werden.

Die Vorlage enthält daher spezielle Felder für die Dokumentation dieser Benachrichtigung.

Minderjährige

Minderjährige dürfen nicht zu Alleinarbeit herangezogen werden, die unter Kap. 6 §§ 5–6 fällt. AFS 2023:2 enthält zudem weitere spezielle Bestimmungen über die Arbeitsumgebung von Minderjährigen und verbotene Arbeitsaufgaben.

Individuelle Voraussetzungen

Wer Alleinarbeit plant und anordnet, muss besondere Rücksicht auf die physischen und psychischen Voraussetzungen des Arbeitnehmers nehmen. Dies muss sachlich und auf die Arbeitsumgebung bezogen erfolgen.

Das Paket empfiehlt dem Arbeitgeber, notwendige Maßnahmen zur Arbeitsumgebung zu dokumentieren, jedoch die Angabe sensiblerer personenbezogener Daten als notwendig zu vermeiden.

Wann muss die Arbeit abgebrochen werden?

Die Sicherheitsroutine enthält klare Abbruchkriterien. Die Alleinarbeit darf nicht fortgesetzt werden, wenn beispielsweise:

  • ein erhebliches Risiko durch Gewalt oder Drohungen auftritt,
  • bei Verletzungsgefahr keine schnelle Hilfe mehr sichergestellt werden kann,
  • Alarm oder notwendige Kommunikation ausfallen,
  • sich die Arbeitsbedingungen so ändern, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht mehr gültig ist,
  • andere Änderungen die Sicherheit unzureichend machen.

Für welche Branchen ist das Paket geeignet?

Die Vorlagen können für viele Branchen angepasst werden, beispielsweise:

  • Industrie, Wartung und technischer Service,
  • Lager und Logistik,
  • Immobilien und Bereitschaftsdienste,
  • Pflege, Betreuung und Hausbesuche,
  • Einzelhandel, Empfang und kundennahe Tätigkeiten,
  • Transport und Außendienst,
  • Forstwirtschaft und Bauwesen,
  • Arbeiten an abgelegenen Arbeitsplätzen.

Rechtlich geprüft für 2026/2027

Die Dokumente wurden am 4. Oktober 2026 auf Grundlage folgender Unterlagen geprüft:

  • Arbeitsschutzgesetz (Arbetsmiljölagen 1977:1160), insbesondere Kap. 3 §§ 2 und 2 a.
  • AFS 2023:1 über systematisches Arbeitsumfeldmanagement, insbesondere § 11 über schriftliche Gefährdungsbeurteilungen.
  • AFS 2023:2 Kap. 6 über Alleinarbeit.
  • AFS 2023:2 Kap. 5 über Gewalt und Androhung von Gewalt.
  • AFS 2023:2 Kap. 4 über Erste Hilfe und Krisenunterstützung.

Format und Lieferung

  • 5 Dokumente.
  • insgesamt 10 Dateien.
  • Word (DOCX) + PDF.
  • 11 A4-Seiten pro Formatserie.
  • Digitales Produkt – keine physische Ware wird versandt.

Häufig gestellte Fragen

Ist Alleinarbeit immer verboten?
Nein. Aber die Risiken müssen beurteilt und die Arbeit so organisiert werden, dass die Sicherheit angemessen ist.

Wann ist Alleinarbeit aufgrund von Gewalt verboten?
Wenn die Arbeitsaufgabe ein erhebliches Risiko für Gewalt oder Androhung von Gewalt beinhaltet, darf sie nicht als Alleinarbeit ausgeführt werden.

Was gilt bei Unfallgefahr?
Bei erheblichem Risiko für körperliche Verletzungen muss der Arbeitnehmer schnelle Hilfe erhalten können. Kann keine angemessene Sicherheit gewährleistet werden, darf die Arbeit nicht allein ausgeführt werden.

Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich erfolgen?
Ja. AFS 2023:1 schreibt vor, dass Gefährdungsbeurteilungen immer schriftlich zu dokumentieren sind.

Müssen Arbeitsschutzbeauftragte informiert werden?
Ja, bei der Alleinarbeit, auf die sich AFS 2023:2 Kap. 6 §§ 5–6 bezieht.

Ist ein Alarmplan enthalten?
Ja. Ein separater Alarm- und Kontaktplan mit Check-in und Eskalationsstufen ist enthalten.

Wichtig

Die Vorlagen sind allgemeine Grundlagen zur Arbeitsumgebung. Branchenspezifische Risikovorschriften können zusätzliche oder strengere Regeln für bestimmte Arbeitsschritte enthalten. Die Dokumente müssen daher immer an den tatsächlichen Betrieb und das aktuelle Risikoprofil angepasst werden.