Über die Dokumentvorlage
Antrag auf Untervermietung einer Eigentumswohnung 2026/2027
Ein komplettes Vorlagenpaket für Wohnungseigentümer und den Vorstand der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Paket enthält den Antrag, einen Anhang für Mieter/Zeitraum/Gründe, die Zustimmung des Vorstands, den Ablehnungsbescheid des Vorstands, eine Checkliste sowie einen detaillierten juristischen Nutzerleitfaden.
Die Vorlagen sind rechtlich geprüft zum 5. Oktober 2026 und aktualisiert für die Gesetzesänderungen, die am 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind, einschließlich der neuen Fassung der §§ 7:10–11 des schwedischen Wohnungseigentumsgesetzes (Bostadsrättslagen) und des neuen Privatvermietungsgesetzes (2026:772).
Lieferung: 6 Dokumente sowohl in Word (DOCX) als auch in PDF – insgesamt 12 Dateien und 15 A4-Seiten pro Formatserie.
Das ist enthalten
- Antrag auf Untervermietung einer Eigentumswohnung – 3 Seiten.
- Zustimmung des Vorstands – 2 Seiten.
- Ablehnungsbescheid des Vorstands – 2 Seiten.
- Anhang – Mieter, Zeitraum & Gründe – 2 Seiten.
- Checkliste für Mitglieder und Vorstand – 2 Seiten.
- Detaillierter Nutzerleitfaden – 4 Seiten.
Wann ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich?
Ein Wohnungseigentümer darf gemäß § 7:10 des Wohnungseigentumsgesetzes die Wohnung nur dann zur eigenständigen Nutzung untervermieten, wenn der Vorstand seine Zustimmung erteilt, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Klarstellung: Eine Wohnung gilt immer dann als zur eigenständigen Nutzung überlassen, wenn der Wohnungseigentümer die Wohnung nicht als ständigen Wohnsitz oder in nennenswertem Umfang nutzt. Das bedeutet, es reicht nicht aus, die Überlassung als „Untermiete bei Mitbewohnern“ zu bezeichnen, wenn der Eigentümer in der Praxis nicht mehr dort wohnt.
Was muss der Antrag enthalten?
Die Hauptvorlage und der Anhang helfen dem Wohnungseigentümer dabei, einen vollständigen Antrag einzureichen, unter anderem mit:
- Namen und Kontaktdaten,
- Angaben zur WEG und zur Wohnung,
- gewünschtem Vermietungszeitraum,
- früheren Untervermietungen,
- dem Grund für die Vermietung,
- vorgeschlagenem Untermieter,
- Haushaltsangaben,
- relevanten Bescheinigungen und Anhängen.
Häufige Gründe für eine Untervermietung
Die schwedischen Gerichte nennen unter anderem Arbeit oder Studium an einem anderen Ort, Probe-Zusammenwohnen, Vermietung an Angehörige, bevorstehender Ruhestand und in bestimmten Fällen eine vorübergehend schwer verkäufliche Wohnung als Beispiele für akzeptable Gründe.
Für Eigentumswohnungen ist gesetzlich erforderlich, dass der Wohnungseigentümer Gründe für die Überlassung vorweisen kann. Dies ist eine großzügigere Formulierung als die Regeln, die für die Untervermietung von Mietwohnungen gelten.
Neue Regeln zu früheren Vermietungen ab 1. Juli 2026
Sagt der Vorstand Nein, kann der Wohnungseigentümer eine Genehmigung bei der Mietbehörde (hyresnämnden) beantragen. Bei dieser Prüfung sollen frühere Untervermietungen künftig nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in erheblichem Umfang stattgefunden haben. Eine kürzere frühere Vermietung sollte daher einen neuen Antrag aus einem anderen legitimen Grund nicht automatisch ausschließen.
Zustimmung des Vorstands
Die Zustimmungsvorlage ist darauf ausgelegt, Folgendes zu dokumentieren:
- für welche Wohnung der Beschluss gilt,
- wer der Wohnungseigentümer ist,
- wer die Wohnung untermieten darf,
- genehmigtes Start- und Enddatum,
- Kontaktdaten während des Zeitraums,
- eventuelle Gebühren gemäß Satzung,
- den Protokollpunkt des Vorstands und befugte Unterzeichner.
Der Beschluss ist personen- und zeitgebunden. Ein Wechsel des Untermieters oder eine Verlängerung über das Enddatum hinaus sollte durch einen neuen Antrag und einen neuen Beschluss geregelt werden.
Ablehnungsbescheid des Vorstands
Im Falle einer Ablehnung ist es praktisch wichtig, dass der Beschluss die tatsächliche Einschätzung des Vorstands dokumentiert. Die Ablehnungsvorlage enthält daher strukturierte Optionen für beispielsweise:
- unzureichend beschriebenen Grund,
- begründeten Anlass in Bezug auf den vorgeschlagenen Mieter,
- frühere Untervermietungen in erheblichem Umfang,
- WEG-spezifische Umstände,
- sonstige individuelle Begründung.
Die Vorlage enthält außerdem klare Informationen über die Möglichkeit, bei der Mietbehörde einen Antrag zu stellen.
Wenn der Vorstand Nein sagt
Gemäß § 7:11 des Wohnungseigentumsgesetzes kann die Mietbehörde eine Genehmigung erteilen, wenn der Wohnungseigentümer Gründe für die Überlassung hat und die WEG keinen begründeten Anlass hat, die Zustimmung zu verweigern. Die Genehmigung ist zeitlich zu begrenzen.
Die schwedischen Gerichte geben an, dass ein Antrag bei der Mietbehörde unter anderem den gewünschten Zeitraum, den Grund für die Vermietung und den Namen des Mieters enthalten sollte. Eine Kopie des Ablehnungsbescheids des Vorstands sollte beigefügt werden.
Gebühr für Untervermietung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf nur dann eine besondere Gebühr für die Untervermietung erheben, wenn diese Möglichkeit in der Satzung der WEG vorgesehen ist. Die Gebühr darf höchstens 10 Prozent des Preisgrundbetrags (prisbasbelopp) pro Wohnung und Jahr betragen. Bei einer Vermietung während eines Teils des Jahres wird die Obergrenze nach der Anzahl der Kalendermonate anteilig berechnet.
- 2026: Preisgrundbetrag 59.200 SEK → maximal gesetzliche Obergrenze 5.920 SEK pro Jahr.
- 2027: Preisgrundbetrag 59.600 SEK → maximal gesetzliche Obergrenze 5.960 SEK pro Jahr.
Unzulässige Untervermietung
Eine Überlassung ohne erforderliche Zustimmung oder Genehmigung ist ein Verfallsgrund gemäß § 7:18 des Wohnungseigentumsgesetzes. Das Gesetz enthält gleichzeitig Regeln zur Nachbesserung und die Möglichkeit, eine Genehmigung bei der Mietbehörde zu beantragen; die Rechtsfolge sollte daher nicht als automatischer und sofortiger Verlust des Wohnrechts beschrieben werden. Das Risiko ist jedoch ernst, und die Vermietung sollte nicht ohne gültigen Beschluss begonnen werden.
Neues Privatvermietungsgesetz 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt das Privatvermietungsgesetz (2026:772), welches das Gesetz über die Vermietung von Eigenheimen ersetzt hat. Es regelt das eigentliche Mietverhältnis in seinem Anwendungsbereich, wenn eine natürliche Person oder ein Nachlass eine Wohnung gegen Entgelt vermietet.
Die Zustimmung des Vorstands und der Mietvertrag sind daher zwei verschiedene Angelegenheiten: Der Vorstand entscheidet, ob die Überlassung erfolgen darf, während der Mietvertrag und das Mietrecht das Verhältnis zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Untermieter regeln.
Der Vorstand genehmigt nicht die Miete
Eine Zustimmung der WEG bedeutet nicht, dass diese die Höhe der Miete, die Kaution, die Kündigungsfrist oder andere Bedingungen im Mietvertrag geprüft oder genehmigt hat. Hierfür sollte ein separater Mietvertrag verwendet werden.
Checkliste für Mitglieder und Vorstand
Die Checkliste des Pakets folgt dem gesamten Prozess:
- Satzung und Routine der WEG prüfen,
- Zeitraum und Grund festlegen,
- Untermieter identifizieren,
- vollständigen Antrag einreichen,
- individuelle Prüfung durch den Vorstand durchführen,
- Beschluss dokumentieren,
- separaten Mietvertrag nach Genehmigung unterzeichnen,
- eventuelle Verlängerung rechtzeitig beantragen.
Format und Lieferung
- 6 Dokumente.
- Insgesamt 12 Dateien.
- Word (DOCX) + PDF.
- 15 A4-Seiten pro Formatserie.
- Digitales Produkt – es wird keine physische Ware versandt.
Rechtsgrundlage
Wohnungseigentumsgesetz (1991:614), insbesondere §§ 7:10–11, 14 und 18–21, einschließlich relevanter Gesetzesänderungen vom 1. Juli 2026. Privatvermietungsgesetz (2026:772) für das eigentliche Mietverhältnis, wenn dieses Gesetz anwendbar ist. Aktuelle Leitlinien der schwedischen Gerichte zur Untervermietung von Eigentumswohnungen und zur Antragstellung bei der Mietbehörde.
Wichtig
Dies sind allgemeine Dokumentenvorlagen. Die Satzung der WEG, frühere Beschlüsse, der aktuelle Mieter und andere individuelle Umstände können die Beurteilung beeinflussen. Bei einem konkreten Rechtsstreit oder einem Risiko des Wohnrechtsverfalls sollte individuelle Rechtsberatung in Erwägung gezogen werden.
